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Hinweise zur Mitgliedschaft
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft; in erster Linie bezweckt sie daher die
Förderung wissenschaftlicher Belange auf dem Gebiet des Medizinrechts. Die DGMR ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Entsprechend setzt auch die Mitgliedschaft in der DGMR den Nachweis einer nachhaltigen wissenschaftlichen
Betätigung auf dem Gebiet des Medizinrechts voraus. Diese kann ausgehend von der medizinischen oder der juristischen Fachwissenschaft erfolgen, da
die DGMR Mitglieder aus beiden Disziplinen hat und aufnimmt. Eine ausschließlich praktische Betätigung im Bereich des Medizinrechts reicht nicht aus.
Wird die Aufnahme in die DGMR beantragt, so sind folgende Unterlagen beim Schriftleiter (siehe unten) einzureichen:
- Angaben zur Person
- Berufliches curriculum vitae
- Nachweis der wissenschaftlichen Aktivitäten im Bereich des Medizinrechts (Publikationen, Qualifikationsarbeiten, Vortragstätigkeiten)
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 65,00 € und berechtigt zum vergünstigten Bezug der Zeitschrift Medizinrecht.
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V.
c/o Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig
31 Königsallee
40212 Düsseldorf
alexandra.jorzig@jorzig.de
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